Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). tekammer.de/aerzte/gebuehrenordnun

In der Regel übernehmen im Krankheitsfall private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten in voller Höhe.

Gesetzlich versicherte Selbstzahler
Gesetzlich versicherte Patienten müssen die Kosten der Behandlung selbst tragen. Der Umfang und damit auch die Kosten einer Behandlung können aber oft schon nach dem Erstkontakt in Etwa ermessen werden. Gerne erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.